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5.4 Anhalten der Fahrbewegung

Rechtstext

5.4. ANHALTEN DER FAHRBEWEGUNG

Für den Einsatz unter Tage bestimmte selbstfahrende schienengeführte Maschinen müssen mit einem Zustimmungsschalter ausgestattet sein, der so auf den Steuerkreis für die Fahrbewegung der Maschine einwirkt, dass die Fahrbewegung angehalten wird, wenn der Fahrer die Fahrbewegung nicht mehr steuern kann.

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 365 Steuerung von Fahrbewegungen"

Die Anforderung in Nummer 5.4 ergänzt die Anforderung an die Steuerung von Fahrbewegungen, die in Nummer 3.3.2 Absatz 1 festgelegt ist.

Für selbstfahrende schienengeführte Maschinen, die für den Einsatz in Bergwerken und Steinbrüchen unter Tage bestimmt sind, muss ein Zustimmungsschalter eingebaut werden, damit nicht nur gewährleistet ist, dass der Fahrer sich am Fahrerplatz befindet, sondern auch, dass er bzw. sie die Fahrbewegung selbst steuert.

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