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Was ist beim Übergang von einer MRL zur nächsten zu beachten?

EG-Konformitätserklärung "Übergang alte/neue Maschinenrichtlinie"

Der Hersteller von Maschinen konnte nicht in allen Fällen vorhersehen, ob eine bestimmte Maschine vor oder nach dem 29.12.2009 in Verkehr gebracht wird. In diesen Fällen war es möglich eine EG-Konformitätserklärung auszustellen, die die Konformität mit beiden Richtlinien bescheinigt. Voraussetzung war, dass die materiellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten wurden, da diese mindestens gleichwertig zu denen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG sind.

Nachfolgend ein Muster einer EG-Konformitätserklärung für Maschinen für den "Übergang" von der Maschinenrichtlinie 98/37/EG auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Ab wann EG-Konformitätserklärung nach 2006/42/EG?

Frage:
Ab wann kann der Hersteller eine Konformitätserklärung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen?

Antwort:
Die neue Maschinenrichtlinie kann formal erst ab dem 29.12.2009 angewendet werden. Insofern kann formal auch erst für Maschinen, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, eine EG-Konformitätserklärung nach der neuen Maschinenrichtlinie ausgestellt werden.

Wegen der fehlenden Übergangsfrist wird es in der Praxis nicht immer möglich sein, diesen formalen Anforderungen uneingeschränkt nachzukommen, da für einzelne Maschinen der Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens nicht immer sicher zu bestimmen ist. Denkbar ist deshalb eine EG-Konformitätserklärung, die beide Richtlinien in Bezug nimmt und die die formalen Anforderungen beider Richtlinien hinsichlich der EG-Konformitätserklärung erfüllt. Dabei kann man der Klarheit wegen in einer Fussnote zusätzlich angeben:

  • Richtlinie 98/37/EG gilt bis zum 28.12.2009 einschließlich.
  • Richtlinie 2006/42/EG gilt ab dem 29.12.2009.

Die EU-Kommission hat hierzu Folgendes veröffentlicht:

3. Question:
When shall a manufacturer establish an EC Declaration of conformity according to Directive 2006/42/EC?

Answer:
A manufacturer shall establish an EC Declaration of conformity according to Directive 2006/42/EC for products first placed on the market as from 29th December 2009.

In cases where the manufacturer cannot be certain on what date individual products will be first placed on the market, providing the products concerned comply with both the current and the new Directives, he may establish an EC Declaration of conformity referring to both Directive 98/37/EC and Directive 2006/42/EC. The reference to Directive 98/37/EC should be removed from the EC Declaration of conformity after the 29th December 2009.