1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile
Rechtstext
1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile
Die für den Schutz gegen Risiken durch bewegliche Teile verwendeten Schutzeinrichtungen sind entsprechend der jeweiligen Risikoart zu wählen. Die Wahl ist unter Beachtung der nachstehenden Leitlinien zu treffen.
Schutzeinrichtungen im Überblick
Die in Anhang I, Nr. 1.3.8 angeführten "nachstehenden Leitlinien" finden sich in Nr.
1.3.8.1 Bewegliche Teile der Kraftübertragung
und
1.3.8.2 Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind
Hierbei wird unterschieden zwischen
- feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen
- beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung
- beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung und Zuhaltung (s. 1.4.2.2)
- verstellbare trennende Schutzeinrichtung
- nichttrennenden Schutzeinrichtungen
Die Anforderungen an diese Schutzeinrichtungen sind in Anhang I, Nr. 1.4 festgelegt:
- 1.4.1. Allgemeine Anforderungen
- 1.4.2. Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen
- 1.4.3. Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen
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