Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile

Rechtstext

1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile

Die für den Schutz gegen Risiken durch bewegliche Teile verwendeten Schutzeinrichtungen sind entsprechend der jeweiligen Risikoart zu wählen. Die Wahl ist unter Beachtung der nachstehenden Leitlinien zu treffen.

Schutzeinrichtungen im Überblick

Die in Anhang I, Nr. 1.3.8 angeführten "nachstehenden Leitlinien" finden sich in Nr.

1.3.8.1 Bewegliche Teile der Kraftübertragung
und
1.3.8.2 Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind

Hierbei wird unterschieden zwischen

Die Anforderungen an diese Schutzeinrichtungen sind in Anhang I, Nr. 1.4 festgelegt:

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login