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1.3.9. Risiko unkontrollierter Bewegungen

Rechtstext

1.3.9. Risiko unkontrollierter Bewegungen

Es muss verhindert werden, dass sich aus gleich welcher Ursache ein stillgesetztes Maschinenteil ohne Betätigung der Stellteile aus seiner Ruhestellung bewegt, oder diese Bewegung darf keine Gefährdung darstellen.

--------------------EU-LEITFADEN MASCHINENRICHTLINIE------------------------------

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