Rechtstext "Anhang IV - Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen"
In Nr. 21 des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:
"Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen"
Kommentierung: Anhang IV Nr. 21 "Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen"
Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen im Sinne der Nr. 21 des Anhang IV sind Sicherheitsbauteile nach Artikel 1c / 2c der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Solche Logikeinheiten können
- elektronische,
- mechanische,
- pneumatische,
- hydraulische,
- ...
Geräte, Baugruppen oder Bauteile sein, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind bestimmt zur Verwendung in Maschinensteuerungen / Anlagensteuerungen
- Sie sind ausschließlich oder auch bestimmt zur Realisierung von Sicherheitsfunktionen
- Sie erzeugen das Ausgangssignal auf Basis einer logischen Verknüpfung mit dem Eingangssignal / den Eingangssignalen oder sind dafür vorgesehen
Der Gesetzgeber hat damit die ehemalige Nr. 2 in Anhang IV B der Maschinenrichtlinie 98/37/EG:
"Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen"
deutlich ausgeweitet.
Beispiele für Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen sind:
- Schaltmatten
- Schaltleisten
- Sicherheits-SPS
- Näherungsschalter
- Logikeinheiten für Zweihandschaltungen
- Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung - BWS
- Drehgeber
- Sicherheits-Bussystem
- Pressensicherheitsblock
Ein gutes, allerdings kostenpflichtiges Interpretationspapier hat hierzu bereits das IFA erstellt, das viele Beispiele solcher Logikeinheiten enthält.
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