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6.4. Maschinen, die feste Haltestellen anfahren

Rechtstext

6.4. MASCHINEN, DIE FESTE HALTESTELLEN ANFAHREN

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 377 Maschinen zum Heben von Personen, die feste Haltestellen anfahren"

Die Anforderungen in Nummer 6.4 ergänzen die Anforderungen in Nummer 4.1.2.8 für Maschinen zum Heben von Lasten, die feste Ladestellen anfahren.

Die Anforderungen in Nummer 6.4 gelten für Maschinen wie beispielsweise Baustellenaufzüge nur für Personen oder für Personen und Güter, für mit Maschinen wie Turmdrehkrane oder Windgeneratoren verbundene Aufzüge, die für den Zugang zu Arbeitsplätzen bestimmt sind, für Aufzüge für den Wohnbereich, für Plattformaufzüge und für Treppenlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

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