Update der deutschen EU-MVO Übersetzung

Update der deutschen EU-MVO Übersetzung
Das Übersetzungsbüro der europäischen Kommission hat einige Übersetzungsfehler der deutschen Version der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) bereinigt.
Die Liste mit den Fehlerkorrekturen der deutschen Übersetzung der EU-MVO ist am 01.04.2025 veröffentlicht worden. Eine konsolidierte deutsche Fassung der EU-MVO wurde noch nicht von der EU-veröffentlicht.
Gerne können Sie aber mit unserer unserer konsolidierten Fassung der EU-MVO arbeiten. In der aktuellen Version dieses MBT-Dokuments haben wir nunmehr die korrigierten Übersetzungen der EU-Kommission eingearbeitet. Weiterhin haben wir in dem Dokument auch die von uns gefundenen und noch nicht von der EU korrigierten Übersetzungsfehler markiert.
Seinerzeit hatten wir ca. 90 Fehler in der deutschen Sprachfassung der EU-MVO gefunden und an die EU-Kommission gemeldet. Diese Fehlerliste war augenscheinlich Basis für die jetzigen EU-Korrekturen. In der Zwischenzeit haben wir über 70 weitere Fehler gefunden. Insofern werden wir die EU-Korrekturen mit unserer Fehlerliste abgleichen und die noch nicht korrigierten -insgesamt über 140- Fehler der EU-Kommission wieder mitteilen.
Natürlich ist es nicht einfach, ein Dokument wie die EU-MVO fehlerfrei zu übersetzen. Trotzdem hoffen wir, dass die EU-Kommission bis zum 20.1.2027 ein Dokument erstellt, in dem zumindest die gröbsten Fehler beseitigt sind. Dies ist schon deshalb wichtig, weil die deutsche Fassung der EU-MVO -wie alle anderen Sprachfassungen auch- eine gültige Rechtsvorschrift ist, auf die sich der Anwender und auch die Behörden berufen können. Abweichende Sprachfassungen führen deshalb, insbesondere im internationalen Geschäft, zu Rechtsunsicherheiten.
Keinen Einfluss haben die deutschen Korrekturen auf die Inhalte des englischen Originaltextes.

Arbeiten am neuen EU-MVO-Leitfaden haben begonnen
Am 28. Januar 2025 war das erste Vorbereitungstreffen der "Editorial Group".
Die Arbeiten am neuen Leitfaden zur EU-Maschinenverordnung haben damit begonnen.
Zuerst sollen fünf Untergruppen gebildet werden, die die neuen Themen der EU-Maschinenverordnung besprechen.
Für diese kann man sich bis zum 25. April zur Mitarbeit bewerben.

Wenige Plätze im Seminar frei
Wir freuen uns auf das kommende Seminar zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) vom 19. bis 21. Mai in Bonn.
Dass das Seminar schon einen Monat vorher fast ausgebucht ist, zeigt, wie wichtig dieses Thema in der Industrie gesehen wird.
Auch wenn die EU-MVO für die meisten Anwender erst ab 20.1.2027 greift, werden heute schon Verträge geschlossen, bei denen die Anforderungen der neuen EU-Verordnung zu Grunde gelegt werden. Insbesondere im Anlagenbau ist es wegen der häufig längeren Planungs- und Bauzeiten ohnehin heute schon notwendig, sich an der neuen EU-MVO zu orientieren.

EU-MVO in der Schweiz
Die Schweiz will die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) in nationales Recht übernehmen. Dazu hat sie bereits im Januar 2024 die Schweizer Maschinenverordnung teilweise geändert. Z.Z. arbeitet die Schweiz mit der EU an der Aktualisierung mehrerer Binnenmarktabkommen. Siehe hierzu der u.a. Link.

22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln

MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- EN ISO 13849-1 mit SISTEMA
- EN ISO 13849-1 mit SOFTEMA
- Elektrische Sicherheit nach der EU-Maschinenverordnung
- ...
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.