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Gemeinsame Normen zum Abbau von Handelshemmnissen

Internationale Aktivitäten der EU-Commission zum Abbau von Handelshemmnissen

Die Maschinenrichtlinie, wie auch die anderen Binnenmarktrichtlinien gelten z.B. nicht in USA, China, Indien und Japan. Diese Staaten haben eigene Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Maschinen und anderen Produkten.

Die EU- Kommission ist bestrebt über das Mittel internationaler Normen auch in den Beziehungeen zu diesen Staaten Handelshemmnisse abzubauen:

Europe-China Standardisation Information Platform

Die Website der EU-Kommission enthält Informationen zu diesen Bestrebungen.