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Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz

Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz

Am 5. Dezember 2025 wurde das

"Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften ..."

im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

In unseren MBT-Informationen vom 19. August 2025 hatten wir bereits auf das kommende neue Gesetz hingewiesen.

Das Gesetz ist notwendig, um das nationale Recht für den Umstieg von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL) auf die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) anzupassen.

Die EU-MVO selbst greift zwar direkt in allen Mitgliedstaaten und muss von daher grundsätzlich nicht national "umgesetzt" werden. Allerdings muss das nationale Recht, mit dem die EG-MRL in nationales Recht umgesetzt wird, an die EU-MVO angepasst werden. So muss die nationale Maschinenverordnung (9. ProdSV) aufgehoben werden.

Auch trifft das MaschinenDG nationale Festlegungen für:

  • Bußgeldvorschriften in Bezug auf 26 im Gesetz aufgeführten Ordnungswidrigkeiten
  • Strafvorschriften
  • Sprache in denen die Wirtschaftsakteure bestimmte Informationen für den deutschen Markt zur Verfügung stellen müssen:
    • Betriebsanleitung
    • Sicherheitsinformationen
    • EU-Konformitätserklärung
    • Montageanleitung
    • EU-Einbauerklärung
  • Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  • Marktüberwachung
  • Notfallverfahren nach Artikel 25c Absatz 1 der EU-MVO (Basis: Verordnung (EU) 2024/2747)
  • Übergangsvorschriften für das Bereitstellen auf dem Markt von Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 nach der EG-MRL in Verkehr gebracht werden.

Die nationale Maschinenverordnung (9. ProsSV) wird mit Artikel 2 des

Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

aufgehoben in dem die 9. ProdSV durch § 10 ergänzt wird:

"Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 19. Januar 2027 außer Kraft.

MaschinenDG

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6 Monate vor Gültigkeit

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Nicht mehr lange bis zum Umstieg!
Rechtzeitig vorbereiten!

  • Was ändert sich im Januar 2027?
  • Wer ist für welches Produkt wann für was verantwortlich?
  • Welche Pflichten haben Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler?
  • Wesentliche Veränderung, Risikobeurteilung, Anlagen
  • ...

Nächste Termine in 2026:

  • 17. - 19. März
  • 05. - 07. Mai
  • 01. - 03. September
  • 01. - 03. Dezember

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