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EU-Maschinenverordnung versus EG-Maschinenrichtlinie

Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie

Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) ändert sich einiges in Bezug auf "Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen" gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL):

  • Das Meiste ist gleich geblieben.
  • Einiges klingt ähnlich ist aber anders.
  • Einiges ist neu.

Nachfolgend haben wir die Änderungen durch die EU-MVO gegenüber der EG-MRL zusammengestellt.

 

Geänderte Reihenfolge

Auch wenn der Großteil von Anhang I der MRL in den neuen Anhang III der EU-MVO übernommen wurde, hat sich in der Reihenfolge der Abschnitte folgendes geändert:

  • MRL Teil A Allgemeine Grundsätze ist jetzt
    EU-MVO Teil B Allgemeine Grundsätze
  • MRL Abschnitt 1.1.1. Begriffsbestimmungen ist jetzt
    EU-MVO Teil A Begriffsbestimmungen

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