EU-Maschinenverordnung versus EG-Maschinenrichtlinie
Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie
Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) ändert sich einiges in Bezug auf "Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen" gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL):
- Das Meiste ist gleich geblieben.
- Einiges klingt ähnlich ist aber anders.
- Einiges ist neu.
Nachfolgend haben wir die Änderungen durch die EU-MVO gegenüber der EG-MRL zusammengestellt.
Geänderte Reihenfolge
Auch wenn der Großteil von Anhang I der MRL in den neuen Anhang III der EU-MVO übernommen wurde, hat sich in der Reihenfolge der Abschnitte folgendes geändert:
- MRL Teil A Allgemeine Grundsätze ist jetzt
EU-MVO Teil B Allgemeine Grundsätze - MRL Abschnitt 1.1.1. Begriffsbestimmungen ist jetzt
EU-MVO Teil A Begriffsbestimmungen
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