Rechtstext "Anhang IV - Bestimmte Hausmüllsammelfahrzeuge"
In Nr 13 des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:
"Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung"
Anhang IV Nr. 13: Bestimmte Hausmüllsammelfahrzeuge
"Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung" fallen nur hinsichtlich der auf das Beförderungsmittel angebrachten Maschinen unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Das Beförderungsmittel selbst fällt unter die Ausnahme des Artikel 1 Buchstabe e.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gibt keine Auskunft, was unter einer "manuellen Beschickung" zu verstehen ist. Hierzu hat der europäische Maschinenausschuss deshalb im April 2009 ein Interpretationspapier verabschiedet, dass nicht nur diesen Punkt erläutert, sondern auch Beispiele für solche Maschinen aufführt. Weiterhin werden Beispiele für Müllsammelfahrzeuge aufgeführt, die nicht unter Anhang IV der Maschinenrichtlinie fallen.
Grundsätzlich bezeichnet nach diesem Interpretationspapier der Begriff "manuelle Beschickung" bei Müllsammelfahrzeugen die Situation, dass ein Bediener den Abfall direkt in die Maschine befördert, ohne dabei zwischengeschaltete Hebe- oder Ladeeinrichtungen zu benutzen.
Siehe hierzu:
Interpretation of the term "manually loaded" in relation to the scope of Annex IV 13
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