Wird die Änderung durch eine natürliche oder juristische Person vorgenommen?
Wer wird Hersteller?
Artikel 18 der EU-MVO sagt aus:
"Eine natürliche oder juristische Person, die eine wesentliche Veränderung an einer Maschine oder einem dazugehörigen Produkt vornimmt, gilt für die Zwecke dieser Verordnung als Hersteller."
Daraus folgt, dass derjenige, der für die Veränderung verantwortlich ist, zum (neuen) Hersteller des Produktes wird.
Siehe hierzu auch die Erläuterung des EU-Rechtssetzers im Erwägungsgrund 26:
“(26) […] Um die Übereinstimmung eines solchen Produkts mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu gewährleisten, sollte die Person, die die wesentliche Veränderung vornimmt, verpflichtet sein, eine neue Konformitätsbewertung durchzuführen, bevor sie das veränderte Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. […]”
D.h., nach dem Rechtstext ist “die Person, die die wesentliche Veränderung vornimmt” Hersteller des dann neuen Produktes. Erwägungsgrund 26 macht deutlich, dass die konkrete Person, die verantworlich für die Veränderung ist, zum Hersteller wird. “Vornimmt” bedeutet dabei nicht, dass diese “Person” den Schraubenschlüssel in der Hand haben muss. “Vornimmt” bedeutet, dass die Veränderung unter seiner Verantwortung durchgeführt wird. Diese Rolle können danach mehrere am Umbau beteiligte Personen übernehmen. Insofern ist es der vertraglichen Vereinbarung überlassen, wer im konkreten Fall zum Hersteller wird.
Die Person, die das Produkt wesentlich verändert, unterliegt wie jeder Hersteller eines neuen Produktes den Herstellerpflichten nach Artikel 10 der EU-MVO, wie:
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Risikobeurteilung
- Erstellung der technischen Unterlagen
- Betriebsanleitung
- CE-Kennzeichnung
- EU-Konformitätserklärung
Ohne Erfüllung dieser Pflichten darf das Produkt nach der wesentlichen Veränderung nicht wieder in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden!
In der Praxis kann dies sein:
- der Betreiber, der den Auftrag erteilt
- das Planungsbüro, das den Auftrag plant
- derjenige, der den Auftrag annimmt, durchführt oder weiter vergibt
- …
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