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4.1.1. e Statische Prüfung

Rechtstext

4.1.1. Begriffsbestimmungen

a) ...

e) „Statische Prüfung“: Prüfung, bei der die Maschine zum Heben von Lasten oder das Lastaufnahmemittel zunächst überprüft und dann mit einer Kraft gleich dem Produkt aus der maximalen Tragfähigkeit und dem vorgesehenen statischen Prüfungskoeffizienten belastet wird und nach Entfernen der Last erneut überprüft wird, um sicherzustellen, dass keine Schäden aufgetreten sind.

f) ...

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 332 Statische Prüfung"

Die statische Prüfung stellt eine der Möglichkeiten zur Prüfung der Intaktheit einer Maschine zum Heben von Lasten dar, bevor diese in Betrieb genommen wird. Statische Prüfungen werden an Maschinen zum Heben von Lasten im engeren Sinne, an Lastaufnahmemitteln und an auswechselbarer Ausrüstung zum Heben von Lasten durchgeführt – siehe § 328: Anmerkungen zu Nummer 4.1.1 Buchstabe a, § 339: Anmerkungen zu Nummer 4.1.2.3, § 350 bis § 352: Anmerkungen zu Nummer 4.1.3, und § 361: Anmerkungen zu Nummer 4.4.1 und 4.4.2.

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