TRBS 1111
Technische Regel für Betriebssicherheit 1111
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- 3 Gefährdungsbeurteilung
- 3.1 Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- 3.2 Benutzung von Arbeitsmitteln
- 3.3 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Folgemaßnahmen
- 3.3.1 Allgemeines
- 3.3.2 Informationen beschaffen
- 3.3.3 Gefährdungen ermitteln
- 3.3.4 Gefährdungen bewerten
- 3.3.5 Maßnahmen festlegen
- 3.3.6 Maßnahmen umsetzen
- 3.3.7 Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
- 3.3.8 Dokumentation
Vergleich TRBS 1111 zu EN ISO 12100
| 1111 | 12100 |
|---|---|
| Informationen beschaffen | Festlegung der Grenzen der Maschine |
| Gefährdungen ermitteln | Identifizierung der Gefährdungen |
| Gefährdungen bewerten | Risikoeinschätzung Risikobewertung |
| Maßnahmen festlegen | Risikominderung |
| Maßnahmen umsetzen | Risikominderung |
| Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen | Wurde das Risiko hinreichend vermindert? |
| Dokumentation | Dokumentation |
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