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TRBS 1111

Technische Regel für Betriebssicherheit 1111
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

  • 3 Gefährdungsbeurteilung
    • 3.1 Bereitstellung von Arbeitsmitteln
    • 3.2 Benutzung von Arbeitsmitteln
    • 3.3 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Folgemaßnahmen
      • 3.3.1 Allgemeines
      • 3.3.2 Informationen beschaffen
      • 3.3.3 Gefährdungen ermitteln
      • 3.3.4 Gefährdungen bewerten
      • 3.3.5 Maßnahmen festlegen
      • 3.3.6 Maßnahmen umsetzen
      • 3.3.7 Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
      • 3.3.8 Dokumentation

Vergleich TRBS 1111 zu EN ISO 12100

111112100
Informationen beschaffenFestlegung der Grenzen der Maschine
Gefährdungen ermittelnIdentifizierung der Gefährdungen
Gefährdungen bewertenRisikoeinschätzung
Risikobewertung
Maßnahmen festlegenRisikominderung
Maßnahmen umsetzenRisikominderung
Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfenWurde das Risiko hinreichend vermindert?
DokumentationDokumentation

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