Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Allgemeine Themen des Anhang I

Definition muss wörtlich genommen werden

Schon in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL) und auch in der neuen EU-MVO galt / gilt:

Es fallen nur die Produkte unter die Bestimmungen des Anhang IV der EG-MRL bzw. des Anhang I der EU-MVO, die hier konkret definiert sind!

Alle anderen Produkte, die evtl. so ähnlich sind oder die ggf. gleiche oder ähnliche Gefährdungen aufweisen aber hier nicht konkret spezifiziert sind, fallen nicht unter Anhang IV der EG-MRL bzw. Anhang I der EU-MVO.

Das bedeutet z.B., dass "Hebebühnen für Fahrzeuge" eben nur solche Hebebühnen umfassen, die auch für das Heben von Fahrzeugen bestimmt sind.

Und "Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung durch einen Absturz aus einer vertikalen Höhe von mehr als 3 m besteht." umfassen nur solche Maschinen, bei denen die beschriebene Absturzgefahr besteht.

  • Ein Kran, der Fahrzeuge anhebt, ist keine Hebebühne.
  • Eine Hebebühne für Personen, bei der die beschriebene Absturzgefahr nicht besteht, erfüllt die o.a. Definition nicht.

Nicht für Bauteile von anderen Produkten

In der Liste in Anhang I sind (Sicherheits-)Bauteile enthalten, die in fertige Maschinen oder dazugehörige Produkte integriert werden:

Solche Bauteile benötigen nur dann ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren (Modul B+C, H oder G), wenn sie gesondert auf dem Markt bereitgestellt werden. Werden sie hingegen vom Hersteller der Maschine oder des dazugehörige Produktes selbst oder von einer verlängerten Werkbank hergestellt, sind sie vom Konformitätsbewertungsverfahren des Produktes erfasst. 

Nur wenn dieses Produkt selbst unter Anhang I gelistet ist, ist wiederum ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren nötig:

In diesem Fall müssen auch vom Hersteller selbst hergestellte Produkte, als Teil des Gesamtprodukts, ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login