Gefährliche Sägemaschinenkombinationen für die Bearbeitung von Holz ...
Rechtstext
EU-MVO Anhang I
Teil B
Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, für die eines der Verfahren nach Artikel 25 Absatz 3 anzuwenden ist:
Nr. 5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.