Maschinen nach dem Brexit
Maschinen Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich (UK)
UK ist am 31.1.2020 aus der EU ausgetreten. In einer Übergangsfrist bis einschließlich 23.12.2020 (verlängert bis 31.12.2022) galten die EU-Binnenmarktregeln auch noch in UK. Die EU hat Ende 2020 ein Handelsabkommen mit UK abgeschlossen, dass den Warenverkehr zwischen den beiden Partnern regelt.
Hinweis:
UK hat laut Pressemitteilung vom 1. August 2023 vom Department for Business and Trade (DBT) die "CE-Anerkennung" für 18 Rechtsvorschriften auf unbestimmte Zeit verlängert:
"The Department for Business and Trade has today announced an indefinite extension to the use of CE marking for businesses, applying to 18 regulations owned by DBT."
Diese "CE-Anerkennung" wurde im April 2024 mit einem Amendment zu den "Product Safety and Metrology Regulations" unbegrenzt verlängert. Siehe hierzu insbesondere die Erläuterungen in
EXPLANATORY MEMORANDUM TO
THE PRODUCT SAFETY AND METROLOGY ETC. (AMENDMENT)
REGULATIONS 2024
Die 18 Gesetze, für die dies gilt, können hier nachgelesen werden.
Neben dem für den Maschinen- und Anlagebau wichtigen britischen Gesetz zum Inverkehrbringen von Maschinen (The Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008] sind dort u.a. die entsprechenden Vorschriften für folgende Produkte gelistet:
- einfache Druckbehälter
- EMV
- Aufzüge
- ATEX Funkgeräte
- Druckgeräte
- PSA
- Niederspannungsgeräte
Nicht alle UK-Ministerien sind allerdings diesem Weg gefolgen. So gillt diese "CE-Verlängerung" z.B. nicht für die Bauprodukte, die ja häufig auch unter den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie fallen.
Achtung:
Die "CE-Anerkennung" gilt auch -noch?- nicht für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Zu der UK-Rechtsvorschrift für das Inverkehrbringen von Maschinen siehe:
The Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008
UK hat diese Vorschrift zum Inverkehrbringen von Maschinen mit dem Brexit angepasst:
SCHEDULE 12 Amendment of the Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008
Diese Änderungen sind (Stand 12.8.2021) noch nicht in die o.a. Web-Version eingearbeitet.
Informationen zu den in UK nach dem Brexit geltenden Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen UK-Website:
Für den Export von Maschinen nach UK:
1. Weiter auf Unterseite: "importing goods from the EU"
2. Hinsichtlich der Kennzeichnung siehe hier die Unterseite: "7 Check the labeling, marking ..."
3. Hier weiter mit Product markings: "Placing manufactured goods on the Great Britain market"
4. Weiterhin hat die britische Regierung einen Leitfaden für die neuen Situationen in Groß Britanien und Nordirland geschrieben.
Hier findet sich auch eine Übergangsbestimmung zur Verwendung der CE-Kennzeichnung -solange diese "CE-Produkte" den UK-Anforderungen genügen- die bis Ende 2021 greift.
Konformitätsbewertung UK
Zum Thema Konformitätsbewertung finden Sie einen Leitfaden auf der offiziellen UK-Website:
Guidance
UK conformity assessment
Notified Bodies
Zu der Konformitätsbewertung unter Einbeziehung benannter Stellen (Notified Bodies) siehe:
Normen UK
Informationen zu den ab dem 1. Januar 2021 geltenden Normen in UK finden Sie hier:
Nach aktuellem Stand [23.06.2022] können Zertifikate von Europäischen Prüfstellen, die bis 31.12.2022 erworben werden, noch bis zu Ihrem Ablauf (max. Ende 2027) verwendet werden. Mehr dazu finden Sie hier:
Reducing re-certification/re-testing costs for UKCA marking