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Anhang IX: Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung - Modul H

Anhang IX: Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H)

1. Konformitätsbewertung durch QS

1. Bei der Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den Nummern 2 und 5 genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf seine alleinige Verantwortung erklärt, dass die betreffende Maschine oder das dazugehörige Produkt die für sie bzw. es geltenden168 Anforderungen dieser Verordnung erfüllt.

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