Rechtstext "Anhang IV - Pressen"
In Nr. 9. des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:
"Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können."
Anhang IV Nr. 9: Pressen
Der Europäische Erfahrungsaustauschkreis der benannten Stellen (Notified Bodies) hat in einer "Recommendation for use (RFU)" CNB/M/03.002 vom 24.9.1996 zusammengestellt, welche Metallpressen unter Nr. 9 des Anhangs IV A fallen. Diese RFU wurde vom Europäischen Maschinenausschuss bestätigt. Nachfolgend eine Übersetzung des Autors dieser Website:
"1. Unter „Kaltbearbeitung“ wird verstanden, dass der Bediener der Presse das zu bearbeitende Material mit den Händen in die Pressenwerkzeuge hineinlegen und/oder auch wieder herausnehmen kann.
2. Unter „Metall“ wird ein Material verstanden, das entweder in Tafelform, gerollt oder geschmiedet vorliegt. Pulvermaterial, nicht unbedingt metallisch, Ketten- und Baustahlgewebe, ist von dieser Definition ausgeschlossen.
3. Unter „Kaltbearbeitung von Metall“ wird ein Umformungsprozess verstanden, z. B. durch Biegen, Stanzen, Schneiden usw.
Es sind nur Pressen gemeint, deren bewegliche Arbeitsteile eine entsprechende Bewegung ausführen und die die folgenden Konstruktionsbedingungen erfüllen:
- Hub größer als 6 mm,
- Schließgeschwindigkeit größer als 30 mm/s. (Siehe CNB/M/3/042)
Bei mechanischen Pressen sollte die Geschwindigkeit, die von den beweglichen Arbeitsteilen in der Mitte ihrer Aufwärts- oder Abwärtsbewegung zwischen oberem und unterem Totpunkt erreicht wird, zugrunde gelegt werden, da hier jeweils die größte Geschwindigkeit vorliegt.
4. Nicht unter Anhang IV A fallen Maschinen, deren grundsätzlicher Anwendungszweck ist:
- Schneiden von Blech mit einer Schere (Tafelscheren)
- Herstellen mechanischer Verbindungen, z. B. durch Nieten, Klammern oder Heften, Befestigen usw. (Montage- und Demontagemaschinen)
- Zusammenfügen, z. B. Lager (einfache Montagepressen)
- Biegen oder Abkanten (Biegemaschinen oder Biegepressen)
- Kalibrieren, Richten (Richtpressen)
- Revolver-Lochstanzen (Loch- und Nibbelmaschinen)
(Anmerkung des Autors: In Deutschland auch als Stanzautomaten bekannt) - Strangpressen
- Warmverformung oder Kalibrierumformung
- Verdichten von Metallpulver (Pressen zum Verdichten von Metallpulver)
- Lochen (Lochstanzen)
- Schlagpressen
- isostatisches Formen (isostatische Pressen für Metallpulver, für komplexe Teile von Tafelmaterial)
Anmerkung 1:
Unter „Warmbehandlung“ von Metall wird verstanden, dass der Bediener gezwungen ist, Zangen oder Greifer usw. zu benutzen, um mit dem warmen Metall (Werkstück) umzugehen, so dass seine Hände sich außerhalb des Werkzeugbereichs befinden und nicht verletzt werden können.
Anmerkung 2:
Wenn warmes Metall (Werkstücke) ohne Hilfsmittel von Hand zwischen die Werkzeuge gelegt oder herausgenommen werden, spricht man von „Kaltbearbeitung“ von Metall."
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