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Ausnahmen der EU-MVO für bestimmte Niederspannungsgeräte

Rechtstext

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) nimmt in Artikel 2 Abs. 2 folgende Geräte aus:

2) Diese Verordnung gilt nicht für

[...]

p) die folgenden elektrischen und elektronischen Produkte, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU oder der Richtlinie 2014/53/EU fallen:

  • i) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, bei denen es sich nicht um elektrisch betriebene Möbel handelt;
  • ii) Audio- und Videogeräte;
  • iii) informationstechnische Geräte;
  • iv) gewöhnliche Büromaschinen, ausgenommen Maschinen zur Herstellung dreidimensionaler Produkte mittels additiver Fertigung;
  • v) Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte;
  • vi) Elektromotoren;

[...]

Elektrisches Betriebsmittel: Definition

Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU regelt das Bereitstellen auf dem Markt von "Elektrischen Betriebsmitteln":

"Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Zweck dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.

Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."

Der Begriff "Elektrisches Betriebsmitteln" wird aber in der Richtlinie nicht definiert. Allerdings geht der EU-Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie in einer Fußnote zu Abschnitt II, Nr. 7 "Für welche Produkte gilt die Richtlinie" darauf ein:

"(8)  Der Begriff "elektrisches Betriebsmittel" wird in der Richtlinie nicht definiert und ist deshalb in seiner international anerkannten Bedeutung zu verstehen. Im „Internationalen elektrotechnischen Wörterbuch“ der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) wird der Begriff elektrische Betriebsmittel wie folgt bestimmt: "Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird, zum Beispiel Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte und Steuergeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrische Verbrauchsmittel."

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