Gesetzlich geforderte Inhalte der Wartungsanleitung
Allgemeine Inhalte
Wie auch eine Betriebsanleitung muss auch die Wartungsanleitung bestimmte Angaben zu Hersteller und Produkt enthalten, um dem Produkt zugeordnet werden zu können.
Dies sind im Allgemeinen aus Anhang III 1.7.4:
- a) Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;
- b) Bezeichnung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts entsprechend der Angabe auf der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt selbst, ausgenommen die Seriennummer (siehe Abschnitt 1.7.3);
- d) eine allgemeine Beschreibung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts;
Sowie aus Anhang XI:
- n) eine klare Beschreibung der Version der [...]anleitung, die dem Modell der [...] Maschine entspricht.
Inhalt der Wartungsanleitung
Bei der Wartungsanleitung muss unterschieden werden zwischen:
- "Beschreibung der vom Nutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der vorbeugenden Wartungsmaßnahmen"
und - Anleitungen, "die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt" sind.
So auch der EU-Guide zur Maschinenrichtlinie in seinem § 256.
"Beschreibung der vom Nutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten" sind Teil der Betriebsanleitung (Anhang III 1.7.4.2. r) und müssen alle dafür geltenden Forderungen der EU-Maschinenverordnung erfüllen.
Wartungsanleitungen "die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt" sind können über den Inhalt der Betriebsanleitung hinausgehen. Mögliche Inhalte dieser Wartungsanleitungen finden sich hauptsächlich in der EU-Maschinenverordnung in Anhang III, 1.6 "Wartung":
- erforderlichen Maßnahmen um die Arbeiten abzusichern
- Beschreibungen der Schnittstellen zum Anschluss einer Fehlerdiagnoseeinrichtung
- Teile von automatischen Maschinen, die häufig ausgewechselt werden müssen
- der Zugang zu diesen Teilen
- die notwendigen Werkzeuge
- Stellen, die für die Instandhaltung der Maschine zugänglich sein müssen
sowie in Anhang III 1.7.4.2. Betriebsanleitung:
- e)
- o)
- r)
- s) <-- Hauptkapitel "Anleitung zum sicheren [...] Warten"
- t)
Auch andere Teile von Anhang III enthalten Hinweise auf die Wartung der Maschine.
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