Risikobeurteilung mit der Methode RAHN
Einführung
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einschließlich aller zutreffender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus deren Anhang I eingehalten zu haben. Die praxiserprobte Methode RAHN "Risikobeurteilung auf Basis harmonisierter Normen" wurde von Dipl.-Ing. Siegbert Muck entwickelt, um diese Anforderung der Maschinenrichtlinie im Rahmen der vom Hersteller durchzuführenden Risikobeurteilung zu erfüllen.
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*) Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Kessels / Muck, Beuth Verlag 2020
EU-MR-Leitfaden: Risikobeurteilung auf Basis harmonisierter Normen
Die EU-Kommission erläutert in ihrem EU-Leitfaden das Thema Risikobeurteilung in zwei Kapiteln:
In Bezug auf die hier vorgestellte Methode RAHN erläutert die EU-Kommission in § 159:
"Das Risikobeurteilungsverfahren wird durch die Anwendung harmonisierter Normen erleichtert, da die Typ-C-Normen für Maschinen die wesentlichen Gefährdungen aufzeigen, die im Allgemeinen bei der betreffenden Maschinenkategorie auftreten können und Schutzmaßnahmen zum Umgang damit auflisten. Allerdings entbindet die Anwendung harmonisierter Normen den Maschinenhersteller nicht von der Pflicht, eine Risikobeurteilung durchzuführen.
Ein Hersteller, der die Spezifikationen einer Typ-C-Norm anwendet, muss sicherstellen, dass die harmonisierte Norm für die betreffende Maschine geeignet ist und sämtliche davon ausgehenden Risiken abdeckt. Wenn von der betreffenden Maschine Gefährdungen ausgehen, die nicht durch die harmonisierte Norm abgedeckt werden, ist eine umfassende Risikobeurteilung für diese Gefährdungen notwendig und es müssen geeignete Schutzmaßnahmen zum Umgang mit diesen Gefährdungen ergriffen werden.
Wenn darüber hinaus in harmonisierten Normen mehrere Alternativlösungen angegeben sind, ohne dass Kriterien für die Auswahl festgelegt wurden, muss die Wahl der geeigneten Lösungen für die betreffende Maschine auf einer spezifischen Risikobeurteilung basieren. Dies ist vor allem bei der Anwendung von Typ-B-Normen wichtig – siehe § 111: Anmerkungen zu Artikel 7 Absatz 2."
Die EN ISO 12100 erläutert hierzu:
"Wenn eine Typ-C-Norm von einer oder mehrerer Festlegungen abweicht, die in dieser Internationalen Norm oder in einer Typ-B-Norm behandelt werden, dann hat die Typ-C-Norm Vorrang."
Risikobeurteilungen können insofern sinnvoll auf Basis der vollständigen Anwendung aller zutreffenden, harmonisierten Normen erstellt werden. Zur Erarbeitung einer Typ C- und Typ B2-Norm sollte von den Normverfassern bereits eine Risikobeurteilung durchgeführt worden sein. Vorrangig ist dabei die jeweilige maschinenspezifische harmonisierte Typ C-Norm anzuwenden. Bei Maschinen, für die keine harmonisierte Typ C-Normen existieren helfen harmonisierte Typ B2-Normen, wie z. B. die EN 60204-1 bzgl. elektrisch angetriebener Maschinen, weiter. Nur für Gefährdungen, die nicht von harmonisierten Normen abgedeckt sind, muss der Hersteller seine Risikobeurteilung "umfassender" durchführen.
Dazu kommt noch ein weiterer Vorteil durch die Anwendung harmonisierter Normen. Nach Artikel 7(2) der MRL löst nämlich die Anwendung einer harmonisierten Norm, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, die sog. "Konformitätsvermutung" aus. D.h., in einem solchen Fall kommt es ggf. zu einer Umkehr der Beweislast und die Behörde muss dem Hersteller dann nachweisen, dass seine Maschine nicht konform ist mit den Bestimmungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie und das damit auch die betreffende Norm nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie genügt.
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