Datenblätter und Montageanleitungen von Komponenten
Zulieferdokumente
Im Rahmen der Herstellung einer Maschine werden viele Bauteile eingekauft, die eigene Unterlagen mitbringen.
Das Wichtigste ist, diese Dokumente direkt beim Kauf anzufordern, herunterzuladen und im Projekt entsprechend zu speichern.
Diese Dokumente können sein:
- Montageanleitungen
- Betriebsanleitungen
- Datenblätter
- Materialdatenblätter
- techn. Zeichnung
- Stücklisten
- Ersatzteilkataloge
Die sicherheitsrelevanten Informationen müssen entsprechend der Ergebnisse der Risikobeurteilung in die Betriebsanleitung übernommen werden.
Verweis auf Zulieferdokumente
Nicht alle Inhalte von Zulieferdokumenten können und sollen in die Betriebsanleitung übernommen werden.
Zuerst muss festgehalten werden, dass nur die sicherheitskritischen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geregelt sind. D.h. nur die Angaben in der Montageanleitung, die auch für Betriebsanleitungen nach Anhang III 1.7.4 relevant sind, müssen betrachtet werden.
Eine Betriebsanleitung darf aus mehreren Dokumenten bestehen. Allerdings darf sie nicht nur eine unzusammenhängende Sammlung von Zulieferdokumenten sein. Sie kann durchaus aus einzelnen, zusammenhängenden Büchern / Ordnern bestehen. Bei großen Anlagen wird das häufig schon aus rein praktischen Gründen auch nicht anders möglich sein.
In der Praxis muss eine Übergeordnete Betriebsanleitung alle notwendigen Kapitel enthalten und kann dann für einzelne Aufgaben auf Unterdokumente verweisen. Hierbei müssen aber die notwendigen Sicherheitshinweise im Rahmen einer Risikobeurteilung betrachtet werden:
- Wenn der Benutzer sich erst Sicherheitshinweise aus mehreren Unterdokumenten zusammensuchen muss, bevor er eine Aufgabe aus einem Unterdokument ausführen kann, wird dies zum Unfall führen.
- Ein unbestimmter Hinweis, dass alle Sicherheitshinweise aller Unterdokumente beachtet werden müssen, genügt nicht.
- Wenn dagegen alle notwendigen Sicherheitshinweise in einem Unterdokument an entsprechender Stelle vorhanden sind, müssen diese nicht extra in die Betriebsanleitung übernommen werden.
Nicht möglich ist es aber, die einzelnen Betriebsanleitungen der verschiedenen enthaltenen Bauteile einer "Maschine" und das heißt auch einer "Gesamtheit von Maschinen", als "Sammelwerk" zusammen zu heften und mit der Maschine als "Betriebsanleitung" auszuliefern. Davon abgesehen, dass man dann nicht mehr von einer einheitlichen zusammenhängenden Betriebsanleitung sprechen kann, kann der Hersteller mit einem solchen "Sammelwerk" auch nicht die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung erfüllen. Die Betriebsanleitung einer Maschine soll beschreiben, wie die Maschine in ihrer Gesamtheit betrieben werden kann / muss. Die einzelnen Erklärungen der enthaltenen Komponenten können das nicht leisten. Sie erläutern lediglich, wie diese Komponenten für sich genommen funktionieren.
Möglich ist es allerdings, für nicht sicherheitsrelevante Angaben in der Gesamtbetriebsanleitung der Maschine / Maschinenanlage auf die dieser Anleitung beigefügten einzelnen Betriebsanleitungen der Bauteilhersteller zu verweisen, z. B. hinsichtlich bestimmter Angaben für Wartungsarbeiten wie Lage der Schmierstellen. Insofern ergibt die Summe der einzelnen Betriebsanleitungen der verschiedenen Bauteile einer Maschine / Maschinenanlage niemals die Betriebsanleitung im Sinne der Maschinenrichtlinie.
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