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Was, wenn man Schritt für Schritt ändert?

Die Idee

Schon nach der ersten Veröffentlichung des BMAS zum Thema "Wesentliche Veränderung" kam in der Praxis schnell die Idee auf, die Lösung vor das Problem zu setzen.

  1. Es wird analysiert, was man verändern will und die notwendigen Verbesserungen der Sicherheit werden geplant.
  2. Als erste Veränderung werden die Schutzeinrichtungen an der Maschine angebracht. Dies wird dann unter dem Aspekt der Wesentlichen Veränderung untersucht.
    Da nur die Sicherheit (unnötig) verbessert wurde, ist dies keine Wesentliche Veränderung.
  3. Als zweite Veränderung wird die eigentliche Funktionsänderung durchgeführt. Dies wird dann wieder unter dem Aspekt der Wesentlichen Veränderung untersucht.
    Da keine weitere Verbesserung der Sicherheit notwendig ist, ist es wieder keine Wesentliche Veränderung.

Diese anscheinend clevere Idee ist aus mehreren Gründen nicht anzuraten.

Rechtstext

Artikel 3 (16) der EU-Maschinenverordnung definiert:

"„wesentliche Veränderung“ bezeichnet eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts nach deren bzw. dessen Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme, die die Sicherheit der jeweiligen Maschine oder des dazugehörigen Produkts beeinträchtigt [...]"

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