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Montageanleitung in digitalem oder physischen Format?

Digitale Dokumente oder Papier?

Nach der MRL galt lange der Grundsatz:

Die Montageanleitung muss zwischen den Wirtschaftakteuren in Papierform weitergegeben werden!

Dies ändert sich mit der EU-MVO, so dass auch eine digitale Weiterleitung möglich wird. Siehe hierzu auch analog der Erwägungsgrund 40 der EU-MVO:

"(40) Betriebsanleitungen und sonstige relevante Unterlagen können in einem digitalen, druckbaren Format bereitgestellt werden. Der Hersteller sollte allerdings dafür sorgen, dass die Händler auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs in der Lage sind, die Betriebsanleitung kostenlos in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller sollte auch in Betracht ziehen, die Kontaktdaten anzugeben, unter denen der Nutzer die Zusendung der Betriebsanleitung per Post anfordern kann."

Siehe hierzu die entsprechende Regelung in Artikel 11 Abs. 7 der EU-MVO:

"Artikel 11
Pflichten der Hersteller von unvollständigen Maschinen

(1) [...]
7) Die Hersteller gewährleisten, dass der unvollständigen Maschine die Montageanleitung nach Anhang XI beigefügt ist.

Die Montageanleitung kann vom Hersteller in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Wenn die Montageanleitung in digitaler Form bereitgestellt wird, muss der Hersteller

a) auf der unvollständigen Maschine oder, falls dies nicht möglich ist, auf ihrer Verpackung oder in einem Begleitdokument angeben, wie auf die digitale Montageanleitung zugegriffen werden kann;

b) diese in einem Format bereitstellen, das es der Person, die die unvollständige Maschine einbaut, ermöglicht, die Montageanleitung auszudrucken, herunterzuladen und auf einem elektronischen Gerät zu speichern, sodass sie jederzeit, insbesondere bei einem Ausfall der unvollständigen Maschine, darauf zugreifen kann; diese Anforderung gilt auch dann, wenn die Montageanleitung in die Software der unvollständigen Maschine eingebettet ist;

c) sie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine online zur Verfügung stellen.

Auf Verlangen der Person, die die unvollständige Maschine einbaut, zum Zeitpunkt des Kaufs stellt der Hersteller die Montageanleitung jedoch innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform zur Verfügung.
[...]"

Daraus ergibt sich im Einzelnen:

  • Der Hersteller kann die Montageanleitung digital zur Verfügung stellen, er muss es aber nicht.
  • Wenn der Hersteller die Montageanleitung digital zur Verfügung stellt, dann muss
    • er angeben, wie auf die digitale Montageanleitung zugegriffen werden kann.
    • diese muss
      • ausdruckbar sein,
      • herunterladbar sein
        und
      • auf einem elektronischen Gerät zu speicherbar sein.
    • diese mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen online zur Verfügung stehen.
  • Verlangt der "Einbauer" zum Zeitpunkt des Kaufs eine Papierversion muss der Hersteller diese innerhalb eines Monats kostenlos liefern.

Unterschiede Betriebsanleitung und Montageanleitung

Es fällt auf, dass in der Montageanleitung keine Unterscheidung gemacht wird zwischen B2B- und B2C-Geschäften. Anscheinend geht der EU-Gesetzgeber davon aus, dass unvollständige Maschinen nicht an Verbraucher geliefert werden. Diese Annahme ist allerdings falsch. Auch Verbraucher können unvollständige Maschinen erwerben. Siehe z.B. das Angebot von Garagentorantrieben im normalen Handel.

Für unvollständige Maschinen existiert keine Forderung Verbrauchern Papier zu liefern. Verkauft also ein Hersteller direkt unvollständige Maschinen an Verbraucher, genügt nach der EU-MVO eine Online-Bereitstellung der Betriebsanleitung. Allerdings müssen die Wirtschaftsakteure hier auch die Regelungen der europäische Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 hinsichtlich der Beifügung von "Anleitungen und Sicherheitsinformationen" (Übersetzungsfehler: Statt "Anleitung" muss es hier heißen "Betriebsanleitung") beachten.

Beide Anleitungen verlangen aber die Lieferung von Papier, wenn der Käufer es verlangt.

Weiterhin existiert keine Vorgabe, die Montageanleitung über die gesamte Lebenszeit online zu behalten.

TLDR:

  • Verbraucher erhalten nicht zwingend Papier.
  • Die Montageanleitung muss nur 10 Jahre online sein.