Waffen
Rechtstext
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nimmt in Artikel 1 Abs. 2 folgende Geräte aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie aus:
d) Waffen einschließlich Feuerwaffen;
Erläuterung
Mit der in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu formulierten Ausnahme für Waffen wird ein offensichtlicher Fehler der Maschinenrichtlinie 98/37 bereinigt. Die alte Maschinenrichtlinie hatte lediglich "Feuerwaffen" ausgenommen, so dass alle anderen Waffen, die die Maschinendefinition erfüllen, wie z.B. ein Luftgewehr, eine Armbrust oder auch ein Klappmesser nicht ausgenommen waren. Das Ziel dieser neuen Ausnahmeregelung ist, alle Waffen, die der Maschinendefinition entsprechen, aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auszunehmen.
Siehe hierzu auch Erwägungsgrund Nr. 6 zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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