Anhang VIII: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle - Modul C
1. Nachweis: Produkt entspricht Baumuster
1. Die Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle ist Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller die unter den Nummern 2 und 3 genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf seine alleinige Verantwortung erklärt, dass das betreffende Modell der Maschine oder des dazugehörigen Produkts dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster entspricht und den geltenden (Übersetzungsfehler, es muss heißen: anwendbaren) Anforderungen dieser Verordnung genügt.
2. Herstellungsprozess und Überwachung
2. Herstellung
Der Hersteller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Herstellungsprozess und seine Überwachung die Konformität der hergestellten Maschine oder des dazugehörigen Produkts mit dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster und mit den geltenden (Übersetzungsfehler, es muss heißen: anwendbaren) Anforderungen dieser Verordnung gewährleisten.
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