Lastaufnahmemittel im Anwendungsbereich der EU-MVO
EU-MVO versus EG-MRL
Übersetzungsfehler "Hebezeuge"
Der Übersetzungsfehler "Hebezeug" statt "Maschine zum Heben" für "lifting machinery" aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL) wurde in der Definition für "Lastaufnahmemittel" copy paste in die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) übernommen. Dieser Fehler ist in der EG-MRL zwar unschön aber verschmerzbar, da der Bergriff "machinery" auch die in der EU-MVO als "dazugehörigen Produkte" bezeichneten Produkte wie z.B. "auswechselbare Ausrüstungen" umfasst und der in Fachwelt im deutschen Sprachraum gebräuchliche und hier verwendete Begriff "Hebezeug" in diesem Sinne verstanden werden kann.
Nach der EU-MVO steht der Begriff "machinery" nunmehr aber nur noch für die eigentlichen "Maschinen", im Rahmen der Kommentierung der EG-MRL als "Maschinen im engeren Sinne" bezeichnet. D.h., "Mittel zur Aufnahme einer Last", die bestimmungsgemäß "zwischen auswechselbarer Ausrüstung und Last" angebracht werden sollen, sind "Lastaufnahmemittel" im Sinne der EG-MRL aber keine "Lastaufnahmemittel" im Sinne der EU-MVO.
Insofern haben wir hier zwei Fehler in der Definition mit materiellen Auswirkungen:
- Den eigentlichen Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung der EU-MVO.
- Den Fehler, dass in der EU-MVO vergessen wurde -wie an vielen anderen Stellen der EU-MVO auch- "machinery" mit "related products" zu ergänzen.
Der Begriff "lifting machinery" wurde im übrigen in der EU-MVO
- mal als "Maschinen zum Heben von Lasten" übersetzt
(Anhang III, Nr. 4.1.3., Nr. 4.3.2., Nr. 4.4.2 a und e, Anhang V Nr. 3) , - mal als "Hebezeug" übersetzt
(z.B. Artikel 3 Nr. 5, 6,7, 8, Anhang II Nr. 8)
und - mal gar nicht übersetzt
(Anhang III, Nr. 4.1.1. f, Nr. 4.4.2. b).
Interpunktionsfehler
In der Definition "Lastaufnahmemittel" wurde der lange bekannte Interpunktionsfehler aus der EG-MRL -Komma vor "und das gesondert in Verkehr gebracht wird"- copy paste aus der EG-MRL in die EU-MVO übernommen.
Nach dem EN-Originaltext:
'lifting accessory’ means a component or equipment, not attached to the lifting machinery, which enables the load to be held, which is placed between the machinery and the load or on the load itself, or which is intended to constitute an integral part of the load and which is independently placed on the market, including slings and their components;
bezieht sich das "gesondert in Verkehr gebracht wird" (independently placed on the market) nur auf die Bauteile, die vom Hersteller dafür bestimmt sind, "integraler Bestandteil der Last zu werden", nicht aber auf die "anderen Lastaufnahmemittel". Alle anderen Lastaufnahmemittel gelten auch dann als Lastaufnahmemittel, wenn sie zusammen mit dem Hebezeug (der Hebemaschine) oder mit der zu hebenden Last in Verkehr gebracht werden.
Definition: Lastaufnahmemittel
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) bestimmt in Artikel 3:
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1. [...]
- 5. „Lastaufnahmemittel“ bezeichnet ein nicht zum Hebezeug (Übersetzungsfehler: "lifting machinery" muss übersetzt werden mit "Hebemaschine" ) gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden(,) (Interpunktionsfehler: Das Komma ist falsch, da dieser Halbsatz mit dem nachfolgenden Halbsatz zusammengehört) und das gesondert in Verkehr gebracht wird, einschließlich Anschlagmittel und ihrer Bestandteile;
EN-Originalfassung
Article 3
Definitions
- (1) [...]
- (3) ‘lifting accessory’ means a component or equipment, not attached to the lifting machinery, which enables the load to be held, which is placed between the machinery and the load or on the load itself, or which is intended to constitute an integral part of the load and which is independently placed on the market, including slings and their components;
- [...]
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