4.1.1. d Prüfungskoeffizient
Rechtstext
4.1.1. Begriffsbestimmungen
a) ...
d) „Prüfungskoeffizient“: arithmetisches Verhältnis zwischen der für die statische oder dynamische Prüfung der Maschine zum Heben von Lasten oder des Lastaufnahmemittels verwendeten Last und der auf der Maschine zum Heben von Lasten oder dem Lastaufnahmemittel angegebenen maximalen Tragfähigkeit.
e) ...
EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 331 Prüfungskoeffizient"
Der "Prüfungskoeffizient" ist für die statischen und dynamischen Überlastprüfungen relevant, die zum Nachweis durchgeführt werden, dass Maschinen zum Heben von Lasten, Lastaufnahmemittel oder auswechselbare Ausrüstungen zum Heben von Lasten einwandfrei und ohne Beschädigung funktionieren, wenn sie die Maximallasten heben, für die sie konstruktiv ausgelegt sind – siehe § 339: Anmerkungen zu Nummer 4.1.2.3, § 350 bis § 352: Anmerkungen zu Nummer 4.1.3, und § 360 und § 361: Anmerkungen zu Nummer 4.4.1 und 4.4.2.
Mehr lesen mit LOGIN
Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.
Jetzt kostenfreien Login erstellen.