Wesentliche Veränderung: Beispiel auf Basis BMAS-Papier 2015
Wesentliche Veränderung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) hat das Thema "Wesentliche Veränderung" nunmehr für den Maschinen- und Anlagenbau europaweit einheitlich geregelt. Diese Regelung löst ab dem 20. Januar 2027 alle nationalen Regelungen in der EU ab. Siehe hierzu ausführlich:
Wesentliche Veränderung: Beispiel auf Basis BMAS-Papier 2015
Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Anwendung des Interpretationspapiers 2015 des BMAS in der Praxis. Es mag zwar etwas theoretisch sein, macht aber die Vorgehensweise klar.
Beispiel:
Bei einer handbeschickten Presse, die zum Bediener hin durch einen Lichtvorhang abgesichert ist, soll die Taktfrequenz erhöht werden. Es muss deshalb untersucht werden, ob diese Veränderung im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes -ProdSG- wesentlich ist oder nicht.
Durch die Änderung kann es zu verschiedenen neuen Gefährdungen / höheren Risiken kommen. Für das Beispiel soll die Auswirkung der Änderung auf die Situation des Bedieners beim Einlegen des Werkstücks in die Presse sowie das Bruchrisiko des Pressenstempels untersucht werden. Sinnvoll ist es, die Untersuchung Schritt für Schritt auf Basis des Ablauforganigramms durchzuführen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren. Hier bietet sich eine Tabellenform an.
Das gewählte Beispiel zeigt, dass je nach untersuchter Auswirkung der Veränderung verschiedene Ergebnisse vorliegen können. Führt allerdings auch nur eine neue Gefährdung / Risikoerhöhung zu dem Ergebnis, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, so muss die Presse insgesamt als neue Presse bewertet werden.
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