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Re-Import in den EU-Binnenmarkt aus einem EU-Drittstaat

FAQ EINFÜHRER

Durch Re-Import zum Hersteller?

Frage:

Ich habe eine Maschine für das nicht EU-Ausland (z.B. USA) hergestellt und dorthin geliefert. Nach einiger Zeit möchte ich die Maschine zurück nach Europa bringen und hier selbst betreiben. Welcher Wirtschaftsakteur bin ich zu welchem Zeitpunkt?

Antwort:

Bei Export einer Maschine aus Europa hinaus sind die Bestimmungen des Empfängerlandes einzuhalten. Hier hat die EU-MVO keine Gültigkeit.

Beim Re-Import wird man in dieser Konstellation zum Eigenhersteller:

  • Man hat das Produkt damals hergestellt
  • und nimmt es heute für den Eigengebrauch in Betrieb.

Der Zeitpunkt für die Einhaltung der EU-Maschinenverordnung ist der der Inbetriebnahme, da durch die eigne Verwendung erst dann die Definition des Herstellers und des Inbetriebnehmens erfüllt ist.