Re-Import in den EU-Binnenmarkt aus einem EU-Drittstaat
FAQ EINFÜHRER
Durch Re-Import zum Hersteller?
Frage:
Ich habe eine Maschine für das nicht EU-Ausland (z.B. USA) hergestellt und dorthin geliefert. Nach einiger Zeit möchte ich die Maschine zurück nach Europa bringen und hier selbst betreiben. Welcher Wirtschaftsakteur bin ich zu welchem Zeitpunkt?
Antwort:
Bei Export einer Maschine aus Europa hinaus sind die Bestimmungen des Empfängerlandes einzuhalten. Hier hat die EU-MVO keine Gültigkeit.
Beim Re-Import wird man in dieser Konstellation zum Eigenhersteller:
- Man hat das Produkt damals hergestellt
- und nimmt es heute für den Eigengebrauch in Betrieb.
Der Zeitpunkt für die Einhaltung der EU-Maschinenverordnung ist der der Inbetriebnahme, da durch die eigne Verwendung erst dann die Definition des Herstellers und des Inbetriebnehmens erfüllt ist.