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Stichprobenprüfungen in der Handelskette

NLF-Basis

Die Basis für die Aufnahme einer Bestimmung zur Stichprobenprüfung von Produkten ist der NLF:

"Artikel R2 - Pflichten der Hersteller

[…]
(4) Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass stets Konformität bei Serienfertigung sichergestellt ist. Änderungen am Entwurf des Produkts oder an seinen Merkmalen sowie Änderungen der harmonisierten Normen oder der technischen Spezifikationen, auf die bei Erklärung der Konformität eines Produkts verwiesen wird, werden angemessen berücksichtigt.

Die Hersteller nehmen, falls dies angesichts der von einem Produkt ausgehenden Gefahren als zweckmäßig betrachtet wird, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher Stichproben von in Verkehr befindlichen Produkten, nehmen Prüfungen vor, führen erforderlichenfalls ein Verzeichnis der Beschwerden, der nichtkonformen Produkte und der Produktrückrufe und halten die Händler über diese Überwachung auf dem Laufenden."

EN-Original

Article R2 - Obligations of manufacturers

[…]

4.   Manufacturers shall ensure that procedures are in place for series production to remain in conformity. Changes in product design or characteristics and changes in the harmonised standards or in technical specifications by reference to which conformity of a product is declared shall be adequately taken into account.

When deemed appropriate with regard to the risks presented by a product, manufacturers shall, to protect the health and safety of consumers, carry out sample testing of marketed products, investigate, and, if necessary, keep a register of complaints, of non-conforming products and product recalls, and shall keep distributors informed of any such monitoring.

Liste Herstellerpflichten "Stichprobenprüfungen"

Artikel 10 Abs. 4 legt im Einzelnen fest:

  • Der Hersteller muss Stichprobenprüfungen bei seinen Produkten durchführen.
  • Die Stichprobenprüfungen müssen durchgeführt werden
    • bei Serienprodukten
      und
    • wenn dies auf Grund der von den Produkten ausgehenden Risiken als angemessen betrachtet wird.
  • Die Stichprobenprüfungen dienen dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Nutzer.
  • Die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen müssen untersucht werden.
  • Stichprobenprüfungen müssen nur für auf dem Markt bereitgestellte Produkte durchgeführt werden.
  • Die Hersteller müssen die Händler über Ihre Überwachungstätigkeit auf dem Laufenden halten.

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