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Welche Vorraussetzungen der Betriebsanleitung gelten auch für die Wartungsanleitung?

Gleiche Behandlung

Im Rechtstext der EU-Maschinenverordnung wird in Anhang III 1.7.4 nur klargestellt, dass die Wartungsanleitung ein Teil der Betriebsanleitung ist. Damit gelten für sie dieselben Vorraussetzungen, die auch für die Betriebsanleitung gelten, mit Ausnahme von:

  • Adressat:
    nur für Fachpersonal
  • Sprache:
    eine Amtssprache der Union
  • Inhalt:
    nur Wartung

Alle anderen Vorgaben zur Betriebsanleitung aus Artikel 10 (7) und Anhang III, sowie aus den unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren, gelten auch für die Wartungsanleitung: