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1.7.4. Betriebsanleitung / Wartungsanleitung für Maschinen und dazugehörigen Produkten

Rechtstext

1.7.4. Betriebsanleitung

Zusätzlich zu den in Artikel 10 Absatz 7 aufgeführten Verpflichtungen wird die Betriebsanleitung wie untenstehend dargelegt erstellt.

Abweichend von Artikel 10 Absatz 7 kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Amtssprache der Union abgefasst*) werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.


*) Übersetzungsfehler: Es muss heißen “geliefert

Unterseiten

1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze

1.7.4.1.…

1.7.4.2. Inhalt

1.7.4.2. Inhalt…