1.7.4. Betriebsanleitung / Wartungsanleitung für Maschinen und dazugehörigen Produkten
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Rechtstext
1.7.4. Betriebsanleitung
Zusätzlich zu den in Artikel 10 Absatz 7 aufgeführten Verpflichtungen wird die Betriebsanleitung wie untenstehend dargelegt erstellt.
Abweichend von Artikel 10 Absatz 7 kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Amtssprache der Union abgefasst*) werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
*) Übersetzungsfehler: Es muss heißen “geliefert”