1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung
Rechtstext
1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung
Zum Schutz von Personen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile der Kraftübertragung sind zu verwenden:
- feststehende trennende Schutzeinrichtungen gemäß Nummer 1.4.2.1 oder
- bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung gemäß Nummer 1.4.2.2.
Die letztgenannte Lösung ist zu wählen, wenn häufige Eingriffe vorgesehen sind.
Häufiger Eingriff?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt eine "bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung" wenn häufige Eingriffe in den geschützten Bereich vorgesehen sind. Was häufig in diesem Sinne ist, beschreibt die EN ISO 14120:2015 "Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen" in Ihrem Kapitel 6.4.4.1 a):
"a) Bewegliche trennende Schutzeinrichtung, wenn die Häufigkeit des Zugangs vorhersehbar hoch ist (z. B. mehr als einmal pro Woche)"
Achtung:
Die EN ISO 14120:2015 sieht auch die Verwendung einer "bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung" vor, "wenn wenn das Entfernen oder Wiederanbringen einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung schwierig sein würde".
Mehr lesen mit LOGIN
Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.
Jetzt kostenfreien Login erstellen.