Fristen der Maschinenverordnung (EU)2023/1230
Veröffentlichung
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-MVO trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, d.h., am 19. Juli 2023 in Kraft.
Bereits am 4. Juli 2023 wurden die ersten Korrekturen veröffentlicht, die die diversen Termine der Anwendung der EU-MVO ändert.
Nachfolgend der Link zu der konsolidierten Fassung in allen Sprachfassungen:
Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU)2023/1230
Die von der EU-MVO betroffenen Hersteller sowie die weiteren betroffenen Wirtschaftsakteure müssen die Verordnung ab dem 20. Januar 2027 anwenden (Siehe Artikel 54, korrigiert im europäischen Amtsblatt L 169/35). Allerdings laufen auch schon vorher für verschiedene Beteiligte Fristen (z.B. s.u. "Was gilt direkt").
Die Zeitpunkte, ab wann welche Teile der EU-MVO angewendet werden müssen/dürfen, sind in Artikel 54 der EU-MVO aufgeführt.
Achtung:
Nach Auskunft der EU-Kommission gegenüber den Verfassern dieses Kommentars soll gelten:
Wenn in einem Artikel oder in einem Absatz eines Artikels ein Zeitpunkt angegeben ist, gilt dieser Artikel bzw. der konkrete Absatz dieses Artikels abweichend von den Festlegungen in Artikel 54 ab diesem Zeitpunkt. Beispiel hierfür: Artikel 6 Abs. 9 soll ab dem 20. Juli 2025 gelten.
Beispiele:
- Artikel 6 (7) gilt laut Artikel 54 c ab dem 19. Juli 2023, also mit Inkrafttreten der Verordnung.
- Artikel 6 (2) bis (6), (8) und (11) gelten laut Artikel 54 d ab dem 20. Juli 2024.
- Artikel 6 (10) enthält die Datumsvorgabe „20. Juli 2024“ und gilt laut EU-Kommission ab dann.
- Artikel 6 (9) enthält die Datumsvorgabe „20. Juli 2025“ und gilt laut EU-Kommission ab dann.
- Der nicht genannte Artikel 6 (1) gilt ab dem 20. Januar 2027
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