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Muss die Sicherheit durch besondere Maßnahme A wieder hergestellt werden?

Quelle Fall a)

Da der Text zu Fall a) in der EU-MVO nicht ganz einfach zu verstehen ist, soll er hier zerlegt und erläutert werden:

  • a) die Maschine oder das dazugehörige Produkt um trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen zu ergänzen, deren Einbindung [engl. processing] eine Anpassung [engl. modification] des bestehenden Sicherheitssteuerungssystems [engl. safety control system] erforderlich macht,

Die fett markierten Ausdrücke im Rechtstext gilt es zu untersuchen.

um ... Schutzeinrichtungen zu ergänzen

In diesem Punkt werden nur neue “ergänzte” Schutzeinrichtungen berücksichtigt. 

Bereits vorhandene Schutzeinrichtungen, die modifiziert werden müssen, gelten nur dann als „neu“, wenn sie selbst wesentlich verändert werden mussten. 

Ein direkter Austausch von Schutzeinrichtungen, beispielsweise im Rahmen von Wartungsarbeiten, gilt gemäß Punkt a) nicht als neue “ergänzte” Schutzeinrichtungen.

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