Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Allgemeine Grundsätze

Allgemeine Grundsätze

In den "Allgemeinen Grundsätzen", die in der alten Maschinenrichtlinie noch "Vorbemerkungen" hießen, wird festgelegt, was der Hersteller bei der Anwendung des Anhang I beachten muss.

In Nr. 1 wird festgelegt, dass der Hersteller eine Risikobeurteilung durchzuführen hat. Der Hersteller findet hier das iterativen Verfahren, dass er bei der Risikobeurteilung einhalten muss.

Diese "Allgemeinen Grundsätze" sind Rechtstext. Ihre Anwendung ist somit verpflichtend.

--------------------EU-LEITFADEN MASCHINENRICHTLINIE------------------------------

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login