Ausnahme von Militärprodukten
Rechtstext
Die EU-Maschinenverordnung nimmt in Artikel 2 Abs. 2 folgende Geräte aus.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
[...]
l) Maschinen oder zugehörige (Übersetzungsfehler: Richtig ist "dazugehörige") Produkte, die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden;
[...]
Maschinen für militärische Zwecke / öffentliche Ordnung
Die Ausnahme in Artikel 2 Abs. 2 l) basiert auf Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
"Artikel 346
(1) Die Vorschriften der Verträge stehen folgenden Bestimmungen nicht entgegen:
a) ...;
b) jeder Mitgliedstaat kann die Maßnahmen ergreifen, die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen; diese Maßnahmen dürfen auf dem Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der nicht eigens für militärische Zwecke bestimmten Waren nicht beeinträchtigen."
Die Ausnahme trägt dabei auch dem Umstand Rechnung, dass in diesen Bereichen eingesetzte Maschinen nicht alle Anforderungen der EU-Maschinenverordnung erfüllen können. Schon die bestimmungsgemäße Verwendung widerspricht in der Regel den Schutzzielen der EU-Maschinenverordnung. So kann man bei Waffensystemen den Schutz von Personen, Haus- und Nutztieren und Sachen nicht gewährleisten, da diese ja gerade die gegenteilige Bestimmung haben.
Damit sind allerdings nicht alle Maschinen, die in den Bereichen der Streitkräfte oder der Polizei eingesetzt werden, aus der EU-Maschinenverordnung ausgenommen, sondern nur solche, die "speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden". Insofern kommt es hier auch wesentlich auf die vom Hersteller vorgegebene bestimmungsgemäße Verwendung an. Damit sind z.B. in Werkstätten von Streitkräften oder der Polizei verwendete Maschinen, die z.B. der Reparatur oder der Prüfung von Waffen dienen, nicht aus dem Anwendungsbereich der EU-Maschinenverordnung ausgenommen.
Hilfreich für die Einstufung kann ggf. die Gemeinsame Militärgüterliste der EU sein. Die dieser Liste aufgeführten Produkte sind auf jeden Fall Militärgüter. Insofern kann die Liste als Beispiel dafür genommen werden, was die EU auf jeden Fall als Militärgüter einstuft.
Achtung:
Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. D.h., im konkreten Einzelfall sollte ggf. noch einmal überprüft werden, ob die o.a. verlinkte Liste noch aktuell ist.
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