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Ist diese Person ein nichtprofessioneller Nutzer?

Nicht für Privat

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) legt in Artikel 18 letzter Absatz fest:

"Ein nichtprofessioneller Nutzer, der eine wesentliche Veränderung an seiner Maschine oder seinem dazugehörigen Produkt für den Eigengebrauch vornimmt, gilt für die Zwecke dieser Verordnung nicht als Hersteller und unterliegt nicht den Pflichten des Herstellers nach Artikel 10."

Damit stellt die EU-MVO klar, das Personen, die als "nichtprofessioneller Nutzer" gelten, durch eine Veränderung an einer Maschine oder einem dazugehörigen Produkt nicht Hersteller dieses Produkts werden.

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