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Schweiz übernimmt (fast) alle Harmonisierungsrechtsvorschriften

EU-Maschinenverordnung in der Schweiz

Die Schweiz beabsichtigt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in nationales Recht zu übernehmen. Hierzu liegt uns folgende Information des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vom 12. Juni 2026 vor:

Die neue europäische Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen (EU-Maschinenverordnung) wird in der EU ab dem 20. Januar 2027 anwendbar sein. Der Bereich Maschinen fällt unter das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA)

Der Bundesrat plant eine Revision der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV; SR 819.14), damit diese weiterhin derjenigen der EU entspricht. Diese Revision ist eine Voraussetzung für die Aktualisierung des MRA Schweiz-EU. Der Zeitpunkt, zu dem die Aktualisierung erfolgen kann, steht jedoch noch nicht fest. Die Schweiz setzt sich gegenüber der EU dafür ein, dass diese Aktualisierung so schnell wie möglich erfolgt.

Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit EU-Schweiz

Hierzu liegt uns folgende Information des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vom 12. Juni 2026 vor:

Am 24. Juni 2025 haben die Schweiz und die EU in einer gemeinsamen Erklärung die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit bis zum Inkrafttreten des Schweiz-EU-Pakets (Bilaterale III) festgelegt. Dabei geht es insbesondere darum, das reibungslose Funktionieren der bestehenden Binnenmarktabkommen zu gewährleisten. Insbesondere ist die Anwendung des MRA Schweiz-EU in Bezug auf die Wirtschaftsbeteiligten beider Seiten zu prüfen. Die Bundesverwaltung steht mit den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission in Kontakt, um die reibungslose Anwendung des MRA Schweiz-EU bis zum Inkrafttreten des Pakets sicherzustellen.

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