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Rechtstext "Anhang IV - Tischfräsmaschinen"

In Nr. 7. des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:

"Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften."

Kommentierung: Anhang IV Nr. 7 "Tischfräsmaschinen"

In Nr. 7. des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist textlich eine Änderung gegenüber der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG erfolgt, die hier erfasst hatte:

"Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen"

Danach wären jetzt sowohl die Unterfräsmaschinen wie auch die Oberfräsmaschinen vom Anhang IV erfasst. Sieht man sich den englischen Ursprungstext der alten wie der neuen Maschinenrichtlinie an, stellt man fest, dass es hier keine Änderung von der alten zur neuen Maschinenrichtlinie gegeben hat. Hier werden erfasst:

Richtlinie 98/37/EG:
"Hand-fed vertical spindle moulding machines for working with wood and analogous materials."

Richtlinie 2006/42/EG:
"Hand-fed vertical spindle moulding machinery for working with wood and material with similar physical characteristics."

Unter dem Begriff "vertical spindle moulding machinery" werden allerdings nicht alle senkrechten Tischfräsmaschinen, d. h. Ober- plus Unterfräsmaschinen verstanden. Verstanden werden hierunter nur die in der deutschen Fassung der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG an dieser Stelle noch genannten "Unterfräsmaschinen". Hier ist die jetzige deutsche Richtlinienfassung falsch übersetzt. Insofern hat sich gegenüber der alten Maschinenrichtlinie an dieser Stelle materiell keine Änderung ergeben. Oberfräsmaschinen werden nach wie vor nicht vom Anhang IV der Maschinenrichtlinie erfasst.

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