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Bediener von Maschinen und dazugehörigen Produkten

Definition Bediener

Definition "Bediener"

"ANHANG III
GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN FÜR KONSTRUKTION UND BAU VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN

TEIL A
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) [...]
d) „Bediener“ bezeichnet die Person bzw. die Personen, die für Installation, Betrieb, Einrichten, Wartung, Reinigung, Reparatur oder Transport von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zuständig sind;"

Der Bediener muss insofern vom Nutzer unterschieden werden. Nutzer sind nach der Defintion eine "Untermenge" der Bediener, da die Nutzer nur für den "Betrieb" zuständig sind. Der "Bediener" ist insofern nur in diesem Rahmen auch "Nutzer" im Sinne der EU-MVO. Alle anderen in der Definition des "Bedieners" aufgeführten Aufgaben sind nicht Aufgaben des Nutzers.

Regelungen im verfügenden Teil der EU-MVO mit Bezug zum Bediener

"Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. [...]
2. „auswechselbare Ausrüstung“ bezeichnet eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder einer land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Vorrichtung kein Werkzeug ist;"

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