Rechtstext
6.5. Kennzeichnung
Auf dem Lastträger müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Angaben angebracht sein; hierzu gehört unter anderem
- a) die zulässige Zahl beförderter Personen;
- b) die maximale Tragfähigkeit.
6.5. Kennzeichnung
Auf dem Lastträger müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Angaben angebracht sein; hierzu gehört unter anderem