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2.4.6. Wartung

Detail-Regelungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden in Bezug auf die Wartung finden sich in Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Nr.:

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 288 Wartung"

Hinweis:
Das nachfolgende Papier wurde von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann übersetzt.

Reinigung

Raue Oberflächen und ungünstige Nischen sollten vermieden werden.

Sprühvorrichtungen mit Flüssigkeitsspritzbehälterkapazitäten oberhalb einer bestimmten Größe (z. B. etwa über 300 Liter) müssen mit einem Spülbehälter ausgerüstet sein, der diesem Behälter entspricht. Diese Tanks müssen ausreichend sauberes Wasser für die interne Reinigung der Sprühvorrichtung bereitstellen und hängen vom Volumen des Pestizidbehälters und der Komplexität der Ausrüstung an der Maschine ab, die gereinigt werden muss. Hinweis: Wasser, das der Bediener für seine Reinigung verwenden muss, kann als Teil der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von Anhang I, Nr. 1.1.3 (siehe Anmerkungen zu § 178) erforderlich sein und sollte separat bereitgestellt werden.

Wartung

Filter und Düsen sollten für Reinigung, Austausch und Wartung leicht zugänglich sein. Wichtig ist, dass, wie erforderlich, die Konstruktion ihren Austausch im Feld  ohne Verschütten und die Gefahr der Kontaminierung durch Absperrventile oder andere Vorrichtungen ermöglicht. Filter sollten in der Lage sein, gereinigt zu werden, ohne den / die Sprühtank(s) zu leeren.

Kontrolle

Leicht zugängliche Befestigungspunkte für Prüfeinrichtungen, z.B. Kalibrierung des Manometers, Messung der Durchflussrate (Durchflussmesser), sollten zur Verfügung gestellt werden.

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