1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen
Rechtstext
1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen
Verstellbare Schutzeinrichtungen, die den Zugang auf die für die Arbeit unbedingt notwendigen beweglichen Teile beschränken, müssen
- je nach Art der Arbeit manuell oder automatisch verstellbar sein
und - leicht und ohne Werkzeug verstellt werden können.
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