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3.3.5. Störung des Steuerkreises

Rechtstext

3.3.5. Störung des Steuerkreises

Bei Ausfall einer eventuell vorhandenen Lenkhilfe muss sich die Maschine während des Anhaltens weiterlenken lassen.

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 312 Ausfall der Energieversorgung der Lenkung"

Mobile Maschinen werden mit Lenkhilfen ausgerüstet, um den Lenkkraftaufwand insbesondere bei großen Maschinen zu verringern sowie schwierige Fahrmanöver zu erleichtern. Da der Fahrzeugführer die Maschinenbewegung jederzeit kontrollieren können muss, muss die Maschine sich so lange lenken lassen, dass sie bei Ausfall der Energieversorgung sicher zum Stillstand gebracht werden kann. Wenn die Maschine manuell zu einem sicheren Stillstand gelenkt werden kann, lässt sich diese Anforderung erfüllen, indem bei Ausfall der Energieversorgung wieder auf manuelle Lenkung umgeschaltet wird. Andernfalls ist eine Ersatzenergieversorgung erforderlich.

Bei Maschinen mit Lenkhilfe muss stets eine Ersatzenergieversorgung vorhanden
sein.

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