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Rechtstext "Anhang IV - Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen"

In Nr. 11 des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:

"11. Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme."

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 388 - Anhang-IV-Maschinen -" Nr. 11

Zu Anhang IV Nr. 10 bis 11:

Bei den Kunststoff- und Gummiumformmaschinen, die in Nummer 10 und 11 aufgeführt sind, handelt es sich um Maschinen für die Verarbeitung von Polymeren wie Thermoplasten und Duroplasten sowie von Kautschuk durch Spritzgieß- oder Formpressverfahren. Die Beschickung und Entnahme bezieht sich nur auf das Einlegen und die Entnahme der Werkstoffe oder Teile in und aus der Form. Eine Handbeschickung und -entnahme liegt nicht vor:

  • wenn die Maschine nur für den Betrieb mit Roboter- oder Handhabungseinrichtungen ausgelegt ist, oder
  • wenn die Maschine mit Beschickungs- und Entnahmevorrichtungen ausgerüstet ist und der Betrieb der Maschine ohne diese Vorrichtungen nicht möglich ist.

In allen anderen Fällen ist von einer Handbeschickung und Handentnahme auszugehen.

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