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Maschinen oder dazugehörige Produkte für Forschungszwecke

Rechtstext

Die EU-MVO nimmt in Artikel 2 Abs. 2 folgende Geräte aus.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

[...]
m) Maschinen oder zugehörige (Übersetzungsfehler: Richtig ist "dazugehörige") Produkte, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;
[...]

EG-MRL versus EU-MVO

Der Rechtstext der Ausnahme von Produkten für Forschungszwecke wurde grundsätzlich 1:1 aus der EG-MRL übernommen. Allerdings wurde die Ausnahme wegen der in der EU-MVO anderen Bedeutung des Begriffs "Maschine" um die "dazugehörigen Produkte" ergänzt. Damit ist die Ausnahme gegenüber der entsprechenden Ausnahme in der EG-MRL materiell unverändert.

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