Bewegliche Maschinen
Bewegliche Maschinen
In Nr. 3 des Anhang I der Maschinenrichtlinie werden die Anforderungen festgelegt, die zusätzlich zu Nr. 1 des Anhang I beachtet werden müssen, um
- Gefährdungen auszuschalten, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen
Siehe hierzu Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 4
Anhang I Nr. 3 Maschinenrichtlinie
3. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER GEFÄHRDUNGEN, DIE VON DER BEWEGLICHKEIT VON MASCHINEN AUSGEHEN
3.1. ALLGEMEINES
3.1.1. Begriffsbestimmungen
3.2. BEDIENERPLÄTZE
3.2.1. Fahrerplatz
3.2.2. Sitze
3.2.3. Plätze für andere Personen
3.3. STEUERUNG
3.3.1. Stellteile
3.3.2. Ingangsetzen/Verfahren
3.3.3. Stillsetzen/Bremsen
3.3.4. Verfahren mitgängergeführter Maschinen
3.3.5. Störung des Steuerkreises
3.4. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN MECHANISCHE GEFÄHRDUNGEN
3.4.1. Unkontrollierte Bewegungen
3.4.2. Bewegliche Übertragungselemente
3.4.3. Überrollen und Umkippen
3.4.4. Herabfallende Gegenstände
3.4.5. Zugänge
3.4.6. Anhängevorrichtungen
3.4.7. Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen Maschine
3.5. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN SONSTIGE GEFÄHRDUNGEN
3.5.1. Batterien
3.5.2. Brand
3.5.3. Emission von gefährlichen Stoffen
3.6. INFORMATIONEN UND ANGABEN
3.6.1. Zeichen, Signaleinrichtungen und Warnhinweise
3.6.2. Kennzeichnung
3.6.3. Betriebsanleitung
3.6.3.1. Vibrationen
3.6.3.2. Mehrere Verwendungsmöglichkeiten
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